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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Am Anreisetag kann die Heuherberge ab 16.00 Uhr bezogen werden, am Abreisetag muss die Heuherberge besenrein bis 10.00 Uhr geräumt sein. Andere Zeiten können vereinbart werden.
Die in der Heuherberge aushängende Hausordnung ist einzuhalten. Eltern haften für die Schäden der Kinder.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Heuhotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben.
Die Verjährung beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
Buchung
Die Buchung kann telefonisch, per E-Mail oder schriftlich erfolgen. Mit der Buchung wird eine Anzahlung von 50 % des vereinbarten Gesamtpreises fällig, Rest = 50% - 6 Wochen vor Reiseantritt.
Rücktritt der Kunden (Abbestellung/Stornierung)
Bei einem Rücktritt des Kunden vor Vertragsbeginn werden folgende Stornierungsgebühren dem Kunden in Rechnung gestellt:
ab 4 Wochen vor Vertragsbeginn 10% des vereinbarten Preises;
ab 2 Wochen vor Vertragsbeginn 50% des vereinbarten Preises;
ab 1 Woche vor Vertragsbeginn 75% des vereinbarten Preises.
Wir senden Ihnen auf Wunsch eine schriftliche Buchungsbestätigung.
Rücktritt der Heuherberge
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Heuherberge gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Heuhotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist das Heuhotel berechtigt, aus sachlichen gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls Höhere Gewalt oder vom Heuhotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder Lager unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder Zwecks, gebucht werden.
Wenn die Heuherberge begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Schlafplätze den reibungslosen Ablauf des Geschäftsbetriebes, die Sicherheit oder das Ansehen des Heuhotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass die dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Heuhotels zuzurechnen ist.
Die Heuherberge hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzten, sollten sich oben genannte Tatsachen anbahnen. Bei berechtigtem Rücktritt des Heuhotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz
Zahlung Bei Lieferung und Leistung unter einem Auftragswert von € 500,- behalten wir uns Barzahlung vor. Wenn über einen Reiseveranstalter gebucht wird, kommt dessen Abrechnungsmodus zum Tragen.
Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze zu berechnen.
Haftung der Heuherberge Für eingebrachte Sachen der Gäste haftet die Heuherberge nicht. Wertgegenstände oder Bargeld können gegen ein geringes Entgelt im benachbarten Geldinstitut sicher verwahrt werden.
Eine Haftung der Pension bei Personenschäden besteht nur dann, wenn Einrichtungen und Gegenstände von der Pension grob fahrlässig oder fahrlässig zur Verfügung gestellt werden.
Eine Haftung für Kinder ist nur möglich, wenn die elterliche Sorgfaltspflicht für die Kinder nicht verletzt wurde.
Haftung/Schaden des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, einen von ihm verursachten Schaden bei Kenntnisnahme unverzüglich der Heuherberge zu melden und diesen so gering wie möglich zu halten.
Für einen durch eigenes Verschulden entstandenen Schaden haftet der Kunde zu 100%.
Eltern sind dazu verpflichtet, Ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber Ihren Kindern nachzugehen, ansonsten besteht keinerlei Haftungsanspruch an die aHeuherberge.
Die Heuherberge befindet sich auf einem landwirtschaftlichen Betrieb und Reiterhof. Hierbei entstehen oft Gefahren (z.B. Landmaschinen, Tiere ). Für Schaden oder Verletzungen durch diese Art von Gefahren haftet allein der Kunde, wenn dem Betreiber kein grob fahrlässiges Verhalten nachzuweisen ist.
Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Erfüllungsort und Zahlungsort ist die Heuherberge
Ausschließlicher Gerichtstand - auch für Scheck und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Heuherberge, das Amtsgericht Bergen auf Rügen. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs, 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Heuherberge, das Amtsgericht Bergen auf Rügen
Es gilt deutsches Recht
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften
Rügen, 15. Oktober 2008
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